AGBs Allgemeines
Andreas Vondru vermittelt DJs, Künstler und Musiker für Veranstaltungen und führt Aufträge zu nachfolgenden Bedingungen durch. Ein Vertragsverhältnis entsteht zwischen dem Veranstalter – , nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt
und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Musiker nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Musik Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Musikstil des Künstlers stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des AN unterliegt. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom AN
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Auftrittsorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Tontechnik und Lichttechnik sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des AG bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dem AG ist Stiel & Art des Künstlers (AN) bekannt und kann am Veranstaltungs–Tag/Abend die Lautstärke mitbestimmen. Zur besseren Verständigung von
Wünschen des AG und AN erfolgt eine persönliche Musikbesprechung – diese wird dann schriftlich dem AG geschickt und vom AG schriftlich bestätigt. Musikwünsche am Abend, werden hinsichtlich der Wünsche vom AG und der
Person die sie abgibt Beurteilt und dann vom AN gestattet, wenn Sie im Stil des AG sind. Musikwünsche die gar nicht zum Stil und Event des AG passen werden solange nicht erfüllt, bis der AG eine Mündliche oder schriftliche Zusage
des Musikwunsches dem AN bekannt gibt.Der AN kann nicht garantieren, dass das Event ein Erfolg beim Publikum wird, mit dem Musik–Wunsch–Stil des AG. Der AN ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von AG gewünscht
ist. Der AN wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, für Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier, Geburtstags, Business–Event, Club Einsatz ect.. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Stimmung
oder Szenen am Tag/Abend auftreten werden. Publikumserfolg – Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der
künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Nicht–Richtige Meinungsäuserungen in schriftlicher Form im Netz oder Print, wird als Rufschädigung
angesehen und dementsprechend angeklagt. (ZB. AG wünscht sich vom AN nur Schlager und dass kommt beim Publikum nicht an und verbreitet im Netz, dass er schlechte Musik macht und keine Stimmung zusammenbringt – obwohl
ihm der AN am Abend zur Kenntnis vorgelegt hat, dass Publikum kein Schlager will, aber mit 80er 90er würde das Publikum sehr gerne feiern – ein Beispiel)
Auftrittsbedingungen Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung für AN und Technik in der Größe von mindestens 3m x 3m seitens des AG zu stellen. Bei Temperaturen
von unter 18 Grad Celsius ist eine geeignete, ausreichend dimensionierte Heizung inkl. Betriebsmittel seitens des AG zu stellen. Im Innenbereich ist ebenso für ein angemessenes Klima zu sorgen. Wird eine Bühne gestellt, so hat diese
stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des AN unberührt bleibt. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung von Pyrotechnik ein ausreichender
Sicherheitsabstand zum AN und seiner Technik eingehalten wird. Sollte dies von AG nicht beachtet werden, haftet er vollumfänglich für entstehende Schäden. Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw.
abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Bruttogage bleibt hierbei bestehen.
Behördliche Bestimmungen: Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstaltung wird durch den AG ordnungsgemäß bei allen notwendigen Institutionen wie z.B.
Ordnungsamt, GEMA, Polizei etc. angemeldet. Daraus resultierende Kosten trägt der AG. Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA–pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden
Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten.
Haftung
Der AG übernimmt die Haftung für die Sicherheit des AN, sowie für das vom AN oder beauftragten Unternehmen in den Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Der AG haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung
für Personen– und Sachschäden, sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch den AN verursacht wurde. Der AG haftet ebenfalls für Schäden am Equipment vom AN, die vor, nach oder
während der Veranstaltung durch den AG oder deren Gäste verursacht werden. Bei Beschädigungen am Equipment, Ton Technik, Lichttechnik, Mikrophon, DJ–Technik, Laptop, Photobox ect durch nicht ausreichend abgesicherten
Stromkreis des Veranstaltungsortes, kann er kein Rücktrittsrecht an Schadenersatz geltend machen. Es liegt dem AG in Verantwortung ausreichend Sicherung für den AN zu garantieren oder bereit zu stellen . Kann der AN die
Vereinbarte Leistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, eine behördliche Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim AG nicht einbringen, so
hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Daraus Ergibt sich das kein Recht auf die Zurückhaltung der vereinbarten Gage durch den AN und kein Anspruch auf Schadenersatz. Der AG verpflichtet sich, die Veranstaltung
ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom AN ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der
Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des AG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der AG. Die entstandenen Kosten werden dem AG in
Rechnung gestellt.Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der AN ist bei so einer Situation bemüht einen aliquaten Ersatz zu stellen. Dies wird dem AG gewährt und muss in der enstandenen Sitation abgewogen
werden. ZB. Unfall des AN während er zur Veranstaltung des AG fährt. Bei Krankheit. Im Falle durch Krankheit, bzw Verhinderung der Aufnahme des AN (DJ wird Krank) bekommt der AG vom AN einen gleichen Ersatz aus seinen DJ
Pool und der AG muss mit keinen Mehrkosten rechnen. Bei so einer Situation wird der AG vom AN im Vorhinein in Kenntnis gesetzt. Dieser Ersatz kommt mit gleichwertiger Technik zu dem Einsatz. Haftung Requisiten Fotobox AG – Der
AG haftet für die Requisiten, die vom AN bereit gestellt werden. Vor Auftritt Beginn wird mittels einer Bestandsliste der Ist–Stückzahl der Fotobox Requisiten kontroliert, die der AG (oder einer vom AG zb. Trauzeuge ect.) bestätigt. Am
Ende einer Veranstaltung, wird diese wieder kontrolliert, ob die Ausgangs Anzahl mit der Endanzahl übereinstimmt. Fehlende Requisiten, oder zerstörte Requisiten werden dem AG mit € 39,– Euro pro Stück in Rechnung gestellt.
Angebote, Verträge, Auftragserteilung, Honorare
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Der AG schickt dem AN in schriftlicher Form, die Bestätigung des Angebotes zu. Dies kann mit Unterfertigtem Angebot mit Unterschrift und Datum, oder auch per schriftlicher Form Per Mail, WhatsApp, SMS sein! Der Vertrag zwischen AG und AN bekommt mit diesem Vorgang Rechtsgültigkeit! Die Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN, ändert sich nicht wenn, keine Anzahlung von AN an AG laut Angebot/Vertrag gestellt wird, auch bei einer nicht geleisteten / erbrachten Anzahlung von AG an AN (wenn eine im Angebot/Vertrag ausgemacht worden ist), erlischt nicht das Vertragsverhältnis zwichen AG und AN und der Vertrag bleibt Rechtsgültig. Es ist nicht bindend erforderlich und teilweise auch nicht möglich, das sich AN und AG vor dem Event persönlich (pysisch Anwesend) Treffen, da es oft durch große Entfernungen (Tirol, Salzburg, Deutschland, Amerika) nicht immer möglich ist, oder auch Telefonate, Skype, Zoom ect. zu führen vor dem Event – all diese Sachen haben keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit und Vertragsgültigkeit. Auch gibt es keine Auswirkungen wenn durch einen Unfall / Krankheitsfall des Künstlers passiert und ein Treffen, bzw Telefonat bis zum Event zu knapp und kurzfristig, einfach nicht möglich ist, oder einer der beiden AN, oder AG durch Arbeit, oder durch Tätigkeit seiner künstlerischen Leistung an anderen Events tätig ist und einen Treffen und Telefonat in den Zeiten nicht nachkommen kann. Wenn diese Faktoren und Begebenheiten zwischen AG und AN auftreten sollten, hat das keinerlei Auswirkungen zur Aufrechterhaltung der Vertragsgültigkeit, wenn dies nicht vor dem Event passiert. Es gibt auch keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsgültigkeit wenn zwischen AG und AN kein persönliches Treffen stattfindet, wie es im internet im Kontakt Formular (https://www.showtime.at/kontakt/ Buchungsverlauf auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen hingewiesen wird, das ist eine Möglichkeit, aber kein fixer Bestandteil einer Buchung und hat keinerlei Auswirkung bei einem zustandegekommenen Vertrag zwischen AG und AN. Auch bei Stornos von AG an An, durch den Grund „eines nicht persönlich, physisch Anwesendes Treffen“ nimmt es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen AG und AN. Wenn im Angebot kein expliziter DJ/Künstler angeführt wird, so kommt ein Künstler aus dem DJ Pool für das Event zum Einsatz. Wird ein expliziter Künstler im Angebot für den AG angegeben, hat der AN im Krankheitsfall ect. das Recht, mit einem Ersatz DJ aus dem DJ Pool für Ersatz zu sorgen. Das Ausgemachte Honorar, Spesen, Hotel ect. laut Angebot, bekommt durch einen anderen Künstler durch AN an AG keine Beeinflussung, sowie es verfällt dadurch auch Nicht das Vertragsverhältniss und Vertragsgültigkeit zwischen AG und AN.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag
aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist vor dem Auftrag vor Auftrittsbeginn, in bar fällig oder per Überweisung 14 Tage vor dem Event vor Veranstaltungsbeginn fällig. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E–Mail zu erhalten. in diesem
Fall entfällt der Versand Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, Auszahlbar oder kombinierbar Für eine spontane Verlängerung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch den AG, wird ein Honorar 100,00 EUR inc. Steuern für
jede angefangene Verlängerungsstunde (und bereits angefangenen) berechnet, außer der Stundenpreis ist laut Angebot anders angegeben, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde Preise und Bezahlung – Es gelten die Preise und
Zahlungskonditionen des AN. Engagements zu anderen Preisen und Zahlungskonditionen sind grundsätzlich möglich und erfordern die Schriftform. Wenn nicht anders vereinbart 30% Anzahlung der vereinbarten Gage 14 Tage nach
dem Vertragsabschluss zwischen AG und AN. Die 2 Hälfte der Gage (70%) je nach Vereinbarung 14 Tage vor der Veranstaltung durch Überweisung an das Konto des AN oder Bar am Tag der Veranstaltung, persönlich an den AN vor
Auftritts Beginn. Die Gage wird nach dem Soundcheck fällig, und ist an den AN oder eine beauftragten Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder
gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche
gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.Der AN behält sich das Recht vor keine Dienstleistung zu erbringen, bis zur ordentlichen Bezahlung
der vereinbarten Gage vom AG vor Veranstaltungsbeginn, wenn Technik vom AN für den AG im Rahmen der Vereinbarung aufgebaut worden sind. Eine Nachverrechnung wie oben erwähng ist Möglich, wird aber mit einem Zuschlag
von 75,– Euro durch den Mehraufwand im Nachhinein mehr berechnet.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragsrücktritt / Storno:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E–Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend
anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Nicht Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Auftragsstonierung:
Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung, 30% der vereinbarten Gage, Storno bis 3 Monate vor der Veranstaltung, 40% der vereinbarten Gage. Stornos
bis 30 Tage vor der Veranstaltung, 60% der vereinbarten Gage und Storno bis 14 Tage vor der Veranstaltung, 100% der vereinbarten Gage. Eine Stonierung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form, mit Begründung der Stonierung, Datum und handschriftlicher Unterschrift möglich! Dies kann der AG an AN als PDF, oder PHOTHO an uns an info@showtime.at senden. Stonierungen die nur in schriftlicher Form per Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste gesendet werden, werden von Uns nicht akzeptiert. Eine Stonierung per Post, schriftlich als Brief wird akzeptiert, wenn es sich aum einen Eingeschriebenen Brief handelt. Bei einem Storno, wird der Stornobetrag von der Summe des Auftrages genommen, gewährte Rabatte und Aktionen, ect verlieren damit ihre Gültigkeit und es wird die Summen der nicht Rabattierten aufgeführten Leistungen als Stornobetrag verrechnet! Keine Stornogebühren, wenn die Veranstaltung durch eine Pandemie (zb. Corona) verschoben
wird – In diesem Fall wird nur ein neuer Termin vom AG bestimmt und die Veranstaltung läuft ohne Mehrkosten an dem neuem Termin, mit der gleichen Leistung wie besprochen statt – Der AG kann die Veranstaltung 2 Jahre in die
Zukunft verschieben.
Reisekosten und Bewirtungskosten
Pro 50km werden €30,- dem (AN.) in Rechnung gestellt von der Adresse des (AG.) oder ein individuelles Pauschalangebot wird dem Kunden angeboten. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde (oder in einem gebuchten Service wie DJ OPEN END) wird eine Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück (Hotel, Penzion, Ferienzimmer mit Parkplatz) fixer bestandteil vom Vertrag (auser gesondert zwichen AN und AG vereinbart) und wird vom AN gebucht und die Kosten gehen zu Lasten von AG.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Es werden vom AG zu AN alle Kosten in von Adresse AN zu AG und wieder zurück gestellt, dies beinhalten auf Taxi & Transfär Kosten zb. Zum- & Vom Flugplatz und wenn nicht durch Shutteldienst vom AG organisiert auf der Transfere Von- & Zum Veranstaltungsord durch Taxi- oder Schuttelbuss. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An– und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Der Abreisepunkt von AN oder dessen Kooperationspartnern ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps
immer der schnellsten Route, primär aber Autobahn und dann in Folge Landstraßen.! Der AN und seine Begleitperson (Aufbauhilfe, andere AN) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 stunden Spielzeit je eine Mahlzeit vom AG kostenlos zur
Verfügung gestellt.Der AG übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und Getränke) des AN. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 75.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten oder der AN kann diese Summe an
dem Veranstaltungsort auf den AG anschreiben lassen, somit entfällt die Bewirtungspauschale in Bar. Zufahrt – Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der AG für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit, sowie einen
kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Eventuelle Parktickets werden vom AG übernommen. Ist keine Direkte Auslademöglichkeit vor der Location gegeben und müsster der AN das Equipment über 50m entfernt von dem Veranstaltungsort ausladen, so wird dem AN eine Aufbauhilfe für Auf- & Abbau zur Verfügung vom AG gestellt!. Der AG kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte
Zufahrtsstraßen). Der AG haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Bei einer Anreise in Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,50 Cent / KM oder 30€ pro 50km, bzw
individuelles Pauschalangebot. Bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist gehen Kosten von Übernachtungsmöglichkeit + Frühstück + Parkplatz zu lasten von AG.
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.1.2019. Alle früheren AGBs verlieren Ihre Gültigkeit.
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auf unseren Internetseiten ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an
uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Veranstaltungsort, E–Mail–Adresse, Veranstaltungsdatum,
Veranstaltungsart, Telefon, Gefunden durch, persönliche Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine
Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E–Mail–Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E–Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der
Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des
Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E–Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E–Mail–Kontakt auf den Abschluss eines
Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung
der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E–Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen
Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung
des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E–Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige
Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich
erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht. 5. Widerspruchs– und Beseitigungsmöglichkeit Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E–Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht
fortgeführt werden. Der Widerspruch kann durch E–Mail–Kontakt oder auf dem Postweg an die im Impressum geannte Adresse ausgesprochen werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert
wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Bilder & Videos
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos vom AN gemacht werden könnten, die er für seine zukünftigen Werbezwecke des AN dienen können. Der AG und das Publikum haben keine Rechte,
zur Abtretung dieser Daten & Rechte die vom AN erstellten Daten an diesem Event. Der AN kann dieses Bild & Videomaterial für seine Werbezwecke verwenden. Sollte trotz ein Gast sich gestört fühlen, wenn er sich in der Zukunft
irgendwo in einer Werbung wieder findet, so kann er durch einen Gesichts Filter bedeckt werden. Der AN hat aber dann immer noch das Recht, mit diesem Bild & Video Material Werbung in eigenen Zwecken zu machen – In Print sowie
als Video auf seiner Hompage, oder seinen Sozialen Netzwerken!
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die –soweit möglich– dem am nächsten kommt, was
Showtime gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht